Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Kommission) untersucht sämtliche Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ab 1949. Dazu zählt z.B. sexuelle Gewalt in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter*innen oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Die Kommission soll Versäumnisse und strukturelle Missstände aufdecken, die sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugend ermöglicht, sowie die Aufarbeitung des Missbrauchs verhindert haben. Die ehrenamtlich tätige Kommission wird von einem Büro mit aktuell zehn Mitarbeiterinnen unterstützt. Das Büro übernimmt Aufgaben in den Bereichen inhaltliche Zuarbeit, Verwaltung, Steuerung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie rechtliche Beratung. Nähere Informationen zur Struktur, Arbeitsweise und zu aktuellen Themen der Kommission finden Sie unter: https://www.aufarbeitungskommission.de/
Das Büro der Kommission bietet Studierenden, zum Beispiel der Kultur-, Politik-, Kommunikations-, Sozial-, Geschichts- und Archivwissenschaften, der Sozialen Arbeit oder vergleichbarer Studiengänge die Möglichkeit, ein nach der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum zu absolvieren.
Ein Vollzeitpraktikum wird mit 520,00 EUR brutto im Monat vergütet. Diese Vergütung ist dem Grunde nach steuer- und sozialabgabepflichtig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt; von ihnen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
ID: 198432