Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Kommission) wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 berufen. Die Kommission untersucht Ausmaß, Art, Ursachen und Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch seit 1949 in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Die Kommission soll Versäumnisse und strukturelle Missstände benennen, die Kindesmissbrauch ermöglicht sowie die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch verhindert haben. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.aufarbeitungskommission.de/
Das Büro der Kommission bietet Studierenden, zum Beispiel der Kultur-, Politik-, Kommunikations-, Sozial-, Geschichts- und Archivwissenschaften, der Sozialen Arbeit oder vergleichbarer Studiengänge die Möglichkeit, ein nach der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum zu absolvieren. Die Mindestdauer des Praktikums umfasst grundsätzlich mindestens drei Monate. Ab sofort und bis Mitte März 2025 gibt es noch freie Praktikumsplätze. Für den Zeitraum von Mitte März bis einschließlich Dezember 2025 sind alle Plätze vergeben.
Ein Vollzeitpraktikum wird mit 520,00 EUR brutto im Monat vergütet. Diese Vergütung ist dem Grunde nach steuer- und sozialabgabepflichtig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt; von ihnen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
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